ASR - Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz
HOME AKTUELLES WIR ÜBER UNS PUBLIKATIONEN FORMULARE KONTAKT
ASR - Emsi
Sonderleistungen
ASR - Titelbild

Laubsäcke: Für die Entsorgung von Laub werden 60 l Laubsäcke durch die Stadt gebührenpflichtig bereitgestellt. Gegen eine Gebühr von 1,00 EUR können die Laubsäcke an den Kassenautomaten der Wertstoffhöfe, im Kundenservice-Center des ASR, in den Bürgerservicestellen sowie an der Deponie Weißer Weg beim Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) käuflich erworben werden.Diese Laubsäcke werden ganzjährig an den Wertstoffhöfen angenommen. In der Zeit vom 15.9. bis 30.11. eines Kalenderjahres können die Laubsäcke neben die Biotonnen gestellt werden. Die Abholung erfolgt im Rahmen der Leerung der Biotonnen (siehe § 14 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung).

Grünschnittsäcke: Für die Entsorgung von Pflanzenabfällen, Rasenschnitt, Hecken- und Baumschnitt werden 60 l und 120 l Grünschnittsäcke durch die Stadt gebührenpflichtig bereit gestellt. Gegen eine Gebühr von 1,00 bzw. 2,00 EUR können die Grünschnittsäcke an den Kassenautomaten der Wertstoffhöfe, im Kundenservice-Center des ASR, in den Bürgerservicestellen sowie an der Deponie Weißer Weg beim AWVC käuflich erworben werden. Die Grünschnittsäcke dürfen ein Maximalgewicht von 20 kg bzw. 40 kg nicht übersteigen. Die Abgabe der Grünschnittsäcke ist ausschließlich an den Wertstoffhöfen ganzjährig möglich. (siehe § 14 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung).

Sperrige Pflanzenabfälle: Bis 2 m³/Jahr und Haushalt können sperrige Pflanzenabfälle, insbesondere Hecken- und Baumschnitt sowie andere Pflanzenabfälle, die aufgrund ihrer Länge ohne weitere Vorbehandlung nicht in die Biotonne passen kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgegeben werden (siehe § 14 Abfallsatzung).

Antragspflichtige Bestellungen
Kippschloss:
Bioabfallbehälter werden nach Antrag, gegen Gebühr, mit einem Kippschloss ausgerüstet. Die Gebühr für den Einbau (inklusive 2 Schlüssel) beträgt:
für einen Abfallbehälter bis 240 l – 26,50 EUR und
für einen Abfallbehälter ab 660 l – 70,30 EUR.
(siehe § 9 Abfallsatzung in Verbindung mit § 6 Abfallgebührensatzung).

Informationsblatt zum Kippschloss für Abfallbehälter
PDF-Ansicht PDF-Ansicht

Suche von A-Z
Sitemap Impressum