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| Jährliche Regelentleerungsgebühr
für Bioabfall |
| Behältergröße
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Entleerungsgebühr
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40 l
80 l
120 l
240 l
1100 l |
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Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter |
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wöchentliche
Entsorgung
15,08
EUR
30,16 EUR
45,24 EUR
90,48 EUR
414,70 EUR |
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Zugelassen für Grundstücke mit einem Haushalt
Bestandsschutz
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Massegebühr für Bioabfall
Diese Gebühr beträgt 30,00 EUR/t (0,03 EUR/kg) des von der Sammelfahrzeugwaage registrierten Gewichts.
40-l-Bioabfallbehälter:
Die Nutzung eines 40-l-Bioabfallbehälters ist nur zugelassen für Grundstücke mit einem Haushalt und muss schriftlich
beantragt werden (siehe § 21 Abfallsatzung). Für die Bearbeitung dieses Antrages werden Verwaltungskosten in Höhe
von 25,40 EUR erhoben. Wird die Ummeldung auf 40 l gleichzeitig für einen Bio- und Restabfallbehälter beantragt, entstehen Verwaltungskosten in
Höhe von 37,35 EUR.
Behälterwechsel: Auf Antrag können
die Behältergrößen gewechselt werden. Unabhängig
vom Gefäßsystem wird eine Gebühr
von 20,80 EUR pro Gefäß fällig (siehe § 6 Abfallgebührensatzung).
gemeinsame Nutzung: Auf Antrag können
mehrere Anschluss- und Benutzungspflichtige benachbarter Grundstücke
eine Gemeinschaft zur gemeinsamen Benutzung von Abfallbehältern
bilden. Der Stadt ist ein Bevollmächtigter zu benennen
(siehe § 8 der Abfallsatzung). Für die Bearbeitung
dieses Antrages werden Verwaltungskosten in Höhe von 25,40 EUR erhoben.
Sammlung und Abfuhr
Der Entsorgungsrhythmus für Bioabfallbehälter ist
aus hygienischen Gründen generell einmal wöchentlich (siehe § 12 Abfallsatzung). Die
Abfallbehälter werden turnusmäßig in der Zeit
von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr an Werktagen geleert. Fällt
der Entsorgungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so kann
die Abfuhr vorverlegt oder am folgenden Werktag nachgeholt
werden (siehe § 12 Abfallsatzung).
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